Wie bei Sucht geholfen wird

Wieder am Leben Teil haben…

Text von Dr. Peter Raiser, Geschäftsführer DHS Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.

Der beste Hinweis darauf, dass Alkohol- und Drogenkonsum oder ein „süchtiges“ Verhalten nicht mehr normal sind, ist die Feststellung, dass viel Zeit für das Kaufen, Konsumieren oder Verbrauchen des Alkohols (des Haschisch, des Kokains…) drauf geht. Dann dauert es seine Zeit, bis der Rausch überstanden ist. Und dann hätte man gern gleich wieder einen, weil es einem so schlecht geht. Da bleibt keine Zeit mehr für andere Dinge. Familie, Arbeit, Freundschaften werden vernachlässigt und das Leben dreht sich nur noch um die „Substanz“ (Alkohol, Haschisch, Tabletten…) oder das „Verhalten“ (Glücksspielen oder Computerspielen). Damit das ein Ende hat, muss nach Wegen gesucht werden, wie man sein Leben wieder „normalisieren“ kann.

In der Sprache des Gesetzgebers heißt das „Teilhabe“. Wer kein „normales Leben“ mehr führen kann, gilt als Mensch mit Behinderung, wenn eine körperliche Funktion, eine geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweicht“ und daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. So steht es im § 2 des Sozialgesetzbuches IX.

Was wird gemacht?

Wie oben beschrieben, braucht es auch zur Bewältigung einer Abhängigkeitserkrankung eine Behandlung der vielseitigen Ursachen, die in ihrer Entstehung zusammenkommen. Dadurch sind oft viele Personen einzubinden, es bleibt nicht ausschließlich bei einer medizinischen Behandlung der biologischen und psychischen Krankheitssymptome. So entstehen Netzwerke, in denen Suchtberatungsstellen eine zentrale Funktion übernehmen: sie können die verschiedenen Hilfen überblicken und koordinieren, die für die Überwindung komplexer Bedarfslagen erforderlich sind. Dazu laden sie Ratsuchende zu einem Gespräch ein, um miteinander in Kontakt zu kommen. In diesem Gespräch – meistens in mehreren Gesprächen – erfahren Beraterinnen oder Berater, wo die Probleme liegen und was sich die betroffenen Frauen oder Männer an Veränderung zutrauen.

Die Feststellung einer Abhängigkeitserkrankung (Krankheitsdiagnose) erfolgt durch medizinisches Personal. Zur Diagnostik ist in Deutschland besonders die „ICD“ von Bedeutung. Das ist die „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ in der 10. (bzw. demnächst in der 11.) Version, die von der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben wird.

Um eine Diagnose zu stellen, beurteilen Medizinerinnen und Mediziner, ob bestimmte Symptome in einem festgelegten Zeitraum bestanden, z.B. ob mindestens drei der hier genannten Symptome im zurückliegenden Jahr vorlagen.

  • Starkes oder zwanghaftes Verlangen, das Suchtmittel zu konsumieren
  • Verminderte Kontrollfähigkeit bei der Menge, des Beginns oder Ende des Konsums (d. h., es wird regelmäßig mehr oder über einen längeren Zeitraum konsumiert als geplant oder es bestehen der anhaltende Wunsch und Versuche, den Konsum zu verringern oder zu kontrollieren, ohne dass dies nachhaltig gelingt)
  • Körperliche Entzugserscheinungen bei Konsumstopp oder Konsumreduktion
  • Toleranzbildung (um die gewünschte Wirkung hervorzurufen, sind zunehmend größere Konsummengen erforderlich)
  • Einengung des Denkens auf die Substanz (d. h. Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Konsums)
  • Anhaltender Substanzkonsum trotz gesundheitlicher und sozialer Folgeschäden für den Konsumierenden, obwohl der Betroffene sich über die Art und das Ausmaß des Schadens bewusst ist oder bewusst sein könnte (z. B. Folge- und Begleiterkrankungen, eine Verschlechterung der kognitiven Funktionen, Verlust des Führerscheins oder Arbeitsplatzes, Trennung vom Lebenspartner, Rückzug des Bekannten- und Freundeskreises etc.)

Die Erhebung der Lebensgeschichte, die zur Erkrankung führte, heißt „Anamnese“ und der Vorschlag, wie die betroffenen Menschen die Abhängigkeit überwinden können, heißt „Hilfeplan“. Er wird von der Beraterin oder dem Berater gemeinsam mit der oder dem Betroffenen und allen anderen, die dabei mithelfen sollen, gemeinsam erörtert, festgelegt und wenn nötig geändert.

Neben der ICD gibt es auch Versuche, die Einschränkungen und Behinderungen im Sozialen, dem Zusammenleben und der Teilhabe zu klassifizieren. Die „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“ (ICF) wird ebenfalls von der Weltgesundheitsorganisation herausgegeben.

Wichtig ist: Es wird nur das getan, was die Betroffenen selber können und wollen. Und sie müssen ihr Problem auch selber lösen. Ohne die Bereitschaft und den Wunsch nach Veränderung sowie das Mitwirken der betroffenen Person am Heilungsprozess wird eine Überwindung einer Suchterkrankung nicht gelingen.

Natürlich können auch Angehörige von Suchtkranken oder andere von diesem Problem Betroffene Beratung bekommen.

Viele Wege zurück in ein normales Leben

Eine Beratungsstelle kennt viele Möglichkeiten, zurück in ein normales Leben zu finden oder wieder „Teilhabe zu erlangen“, wie die Fachleute es nennen. Wenn die Abhängigkeit so stark ist, dass die Betroffenen in allen wichtigen Lebensbereichen Probleme haben, wird in der Regel eine Therapie empfohlen. Sie wird als „medizinische Rehabilitationsmaßnahme“ von der Gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung nur auf ärztlichen Antrag bewilligt. Daher wird in der Beratungsstelle dieser Antrag gemeinsam mit den Betroffenen erstellt und es werden die notwendigen Untersuchungen veranlasst.

Zumeist besteht eine körperliche Abhängigkeit, das heißt die oder der Betroffene bekommt körperliche Probleme, wenn Alkohol oder Drogen nicht ständig eingenommen werden. Um das zu beenden, muss der Körper entgiftet werden. Das kann als „Entgiftungsbehandlung“ (oder „Entzugsbehandlung“) in Krankenhäusern und Spezialkliniken („stationär“) oder unter ärztlicher Aufsicht auch zu Hause („ambulant“) durchgeführt werden. Häufig gibt es bei der stationären Entgiftung bereits eine psychologische und soziale Betreuung. Dann wird von einem „Qualifiziertem Entzug“ gesprochen.

 

An die Entzugsbehandlung sollte sich die Therapie nahtlos anschließen. Sie kann ambulant etwa 18 Monate mit mehreren Sitzungen pro Woche oder stationär in einer Spezialklinik etwa 3-4 Monate (Alkohol) oder 6 - 9 Monate (illegale Drogen) dauern.

Im Sozialgesetzbuch VI ist verankert, dass das Ziel der Behandlung die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sein muss. Damit ist die Therapie eine Art der „Reha“ (medizinische Rehabilitation), aber ihre Inhalte sind deutlich anspruchsvoller als bei anderen Erkrankungen. In Einzel- und Gruppentherapien mit Erprobung und Beschäftigung, mit Training und Qualifikation, versuchen speziell ausgebildete Fachkräfte in der Therapie Ursachen zu ermitteln, die zur Abhängigkeitserkrankung führten, und Verhaltensregeln zu vermitteln, damit sich das nicht wiederholt. Es findet ein „Realitätstraining“ statt.

Drogenabhängige, die von Heroin abhängig sind, haben eine weitere Möglichkeit der Behandlung: Durch die medizinisch verordnete Abgabe eines Opiates (z.B. Methadon) bleibt die Abhängigkeit zwar bestehen, die Betroffenen brauchen aber keine illegalen Geschäfte mehr zu machen, um Drogen zu kaufen, haben mehr Zeit und werden ansprechbar und belastbar. Substitution funktioniert aber nur, wenn neben der Vergabe des Medikamentes auch Beratung und Betreuung angeboten werden. Nur so können die Betroffenen auf dem Weg zur Teilhabe angemessen begleitet werden. 

Die Nachsorge nach der Therapie kann entweder unter professioneller Anleitung das Realitätstraining fortsetzen oder in einem Selbsthilfeangebot unterstützen die Betroffenen sich gegenseitig bei der Bewältigung der Krankheitsfolgen. Nachsorge sollte als „Wiedereingliederung“ von der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) bezahlt werden.

Die Selbsthilfe im Suchtbereich ist eine Hilfe für Betroffene von Betroffenen. Vor, während und nach der professionellen therapeutischen und medizinischen Hilfe sowie unabhängig davon, können Menschen mit  Suchtproblemen und deren Angehörige sich an eine Sucht-Selbsthilfegruppe oder einen Sucht-Selbsthilfeverband wenden.

Sucht-Selbsthilfe basiert auf dem freiwilligen Zusammenschluss von Betroffenen und Angehörigen. Selbstbestimmter, regelmäßiger Austausch in der Gruppe ist das Kennzeichen der Selbsthilfe.

Angebote in der Sucht-Selbsthilfe und in den Beratungs- und Behandlungsstellen richten sich ausdrücklich auch an die Angehörigen von Abhängigkeitserkrankten (und hier besonders an Partnerinnen und Partner). Denn: Das Leiden und die Bedürfnisse der Angehörigen gehen häufig in der übermächtigen Suchtproblematik der Betroffenen unter.

Da ca. ein Drittel der Alkoholabhängigen und mindestens die Hälfte der Drogenabhängigen arbeitslos sind und etwa drei Viertel der Betroffenen nicht mehr als einen Hauptschulabschluss haben, sind Bildung, Ausbildung und Qualifikation die wichtigsten Aufgaben, damit Suchtkranke wieder teilhaben können. Hierfür gibt es Projekte und Einrichtungen, über die die Suchtberatungsstellen Bescheid wissen. Teilhabe an Arbeit wird über die „Grundsicherung für Arbeitslose“ (Sozialgesetzbuch II) oder das Arbeitsförderungsgesetz (Sozialgesetzbuch III) finanziert. Manchmal ist sie auch Aufgabe der Sozialhilfe.

Nach einer Behandlung nach Hause entlassen zu werden und dort unter Umständen sogar allein zu sein, bringt Menschen schneller wieder „zur Flasche“ zurück, als man sich vorstellen mag. Daher hat die Suchthilfe auch hier Unterstützung organisiert. Es gibt sozialtherapeutische Wohnheime, in denen die „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ (gemäß SGB IX) trainiert wird, oder „Betreutes Wohnen“, in dem die Betroffenen in einer gemieteten Wohnung leben und sich gegenseitig und mit professioneller Hilfe unterstützen. Für diese Leistungen ist die Sozialhilfe zuständig.

Rückfall

Trotz aller Hilfen passiert es immer mal, dass Menschen in alte Verhaltensmuster  zurückfallen und wieder zu viel trinken, zu viel rauchen, zu viele Pillen nehmen, zu viel kiffen, zu viel spielen… Das ist aber nicht schlimm, denn der Rückfall gehört zur Abhängigkeitserkrankung. Es ist dann ein Problem, wenn mit dem Rückfall ein Kontrollverlust einhergeht. Wie Hilfe funktioniert und dass sie funktioniert, haben die Betroffenen in der Therapie erfahren. Dort haben sie auch gelernt, dass es mehrere Versuche braucht, wenn es zu Rückschlägen kommt.

SUCHT – HILFE!

Suchthilfe dient dem Ziel, die „Teilhabe“ abhängigkeitskranker Menschen zu erhalten, zu verbessern oder wieder herzustellen. Dabei geht es vor allem um Teilhabe an Arbeit und am Leben in der Gemeinschaft. Dazu gibt es in einem umfassenden Hilfesystem niedrigschwellige Angebote, in denen Betroffene Soforthilfe bekommen (Essen, Waschen, Kleidung). In Beratungsstellen werden Hilfepläne entwickelt, in denen u.a. der qualifizierte Entzug in Krankenhäusern und -abteilungen und die medizinische Rehabilitation vorbereitet werden. Teilhabe an Arbeit wird im Rahmen der Rehabilitation und durch Qualifizierungs- und Arbeitsprojekte trainiert und vorbereitet. Der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dienen Angebote des Betreuten Wohnens, aber auch Wohnprojekte für chronisch mehrfach abhängige Menschen. Zur Verbesserung der „autonomen Lebenspraxis“ abhängigkeitskranker Menschen sind wohnortnahe Selbsthilfeangebote vorhanden. Suchthilfe ist in Deutschland eng untereinander, aber auch mit anderen Arbeitsfeldern vernetzt. Genug Angebote also für eine schnelle Hilfe und kein Grund, wegen einer Abhängigkeitserkrankung zu resignieren.