Entschuldung durch echte Partnerschaft.

Wir sind dafür da, Sie und Ihre Klientin, Ihren Klienten bis zur vollständigen Entschuldung zu unterstützen. Ehendiscimus ni ium que nonet alignis itamus.

Die Stiftung

  • entwickelt in Absprache mit der Beratungsstelleein flexibel auf den Einzelfall abgestimmtes Sanierungskonzept
  • steht während des gesamten Prozesses der Schuldenregulierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstelle als Ansprechpartner zur Verfügung
  • leistet auf Wunsch konkrete Hilfe bei Verhandlungen mit schwierigen Gläubigern

Die Beratungsstelle

  • erstellt gemeinsam mit dem Antragsteller einen Haushaltsplan sowie eine Aufstellung über alle bestehenden Verbindlichkeiten
  • führt in der Regel die Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern
  • übernimmt die begleitende Beratung des Antragstellers für die Zeit des Schuldenabtrags an die Stiftung

In der Regel arbeiten wir mit folgenden
Beratungsstellen eng zusammen: Schuldnerberatung, Sucht-/Drogenberatungsstellen, Therapie-/Nachsorgeeinrichtungen, Bewährungshelfer und Betreuer. Bis zur vollständigen Schuldentilgung bei der Stiftung wünschen wir, dass die Darlehnnehmerinnen und Darlehnsnehmer durch ihre
Beratungsstelle langfristig betreut werden.