Beratungsstellen

Entschuldung durch echte Partnerschaft

Wir unterstützen Sie, Ihre Klientin und Ihren Klienten bis zur vollständigen Entschuldung. Die Kooperation mit Sucht- und Schuldnerberatungen unterstützen wir mit Fachmaterial, Fortbildungen und durch das „Praxishandbuch Schuldnerberatung“, das inzwischen als Standardwerk der Schuldnerberatung in Deutschland gilt. In der Regel arbeiten wir mit folgenden Beratungsstellen eng zusammen:
Schuldner- und Insolvenzberatungen, Sucht-/ Drogenberatungsstellen, Therapie-/ Nachsorge-Einrichtungen, Ambulante Soziale Dienste der Justiz und Berufsbetreuer.

Bis zur vollständigen Entschuldung durch die Stiftung ist es hilfreich, dass die Klientinnen und Klienten durch ihre Beratungsstelle langfristig
betreut werden. Gemeinsam sind wir eine gute Hilfe.

Die Stiftung

  • entwickelt in Absprache mit der Beratungsstelle ein flexibel auf den Einzelfall abgestimmtes Sanierungskonzept
  • steht während des gesamten Prozesses der Schuldenregulierung den Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeitern der Beratungsstelle als Ansprechpartner zur Verfügung
  • leistet auf Wunsch konkrete Hilfe bei Verhandlungen mit schwierigen Gläubigern

Die Beratungsstelle

  • erstellt gemeinsam mit dem Antragsteller einen Haushaltsplan sowie eine Aufstellung über alle bestehenden Verbindlichkeiten
  • führt in der Regel die Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern
  • übernimmt die begleitende Beratung des Antragstellers für die Zeit des Schuldenabtragens an die Stiftung

Antrag

Die Stiftung ist für Hilfesuchende aus dem ganzen Bundesgebiet ansprechbar. Hilfesuchende können sich über eine entsprechende Einrichtung an die Stiftung wenden.

  • Antrag einreichen

  • Eingangsbestätigung

  • Antragsprüfung

  • Vergabeausschuss der Stiftung

  • Bewilligung

  • Beratungsstelle beginnt Vergleichsverhandlung mit Gläubigern

  • Rechtskräftiger Beschluss

  • Beratungsstelle fordert bei Gläubigern Titel und Erledigungsschreiben an